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Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
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Presse

29.01.2013: Neuer Rückruf von DePuy

Am 29.01.2013 erfolgte ein Rückruf der Hüftendoprothesen der Firma DePuy Synthes. Diesmal wurden die ADEPT 12/14 Modular Head Komponenten für den Totalhüftgelenkersatz zurückgerufen. Die ADEPT-Prothesen sind die Nachfolgeprodukte der ebenfalls fehlerhaften ASR-Prothesen, die auch von DePuy vermarktet wurden. Näheres unter www.implantatbruch.de.

13.11.2012: Erster PIP-Prozess in Deutschland. Klage zum Scheitern verurteilt.

Das Landgericht Karlsruhe hat am 13.11.2012 über die Klage einer 40-jährigen Klägerin verhandelt, der im Jahr 2007 die fehlerhaften Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt worden waren (LG Karlsruhe Az.: 2 O 25/12).

PIP hatte in betrügerischer Absicht mindestens 50.000 Brustimplantate mit billigem Industriesilikon füllen lassen. In Deutschland sollen rund 5.000 Frauen betroffen sein. Der Hersteller (PIP) ist insolvent. Die Klage der Karlsruher Klägerin richtete sich daher gegen den TüV-Rheinland, den Lieferanten des Industriesilikons, den Chirurgen, der Implantation vorgenommen hat, den französischen Haftpflichtversicherer und die Bundesrepublik Deutschland.

Der Prozess ist aus rechtspolitischen Gründen sinnvoll, weil er die Aufmerksamkeit auf die Gesetzeslücken lenkt, die einen derartigen Missbrauch möglich machen. Insbesondere ist hier an die sogenannte benannte Stelle, den TüV Rheinland zu denken, der für die Zertifizierung und die überwachung der PIP-Implantate verantwortlich ist. Dennoch ist der Prozess zum Scheitern verurteilt. So schlimm es ist. Die Beklagten haben sich an Recht und Gesetz gehalten, auch wenn der TüV-Rheinland seine Möglichkeiten sicherlich nicht ausgeschöpft hat. Wir halten es für rechtsethisch höchst bedenklich, die ohnehin gebeutelten Frauen in eine völlig sinnlose Klage zu treiben, nach dem Motto: „einer der fünf muss haften‚Äú. Jeder der sich im Medizinrecht und Schadensrecht auskennt wird bestätigen können, dass die Klage zum Scheitern verurteilt ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Aufmerksamkeit auf die Unzulänglichkeiten des Medizinprodukterechts gelenkt wird, damit sich der Gesetzgeber endlich veranlasst sieht, die gesetzlichen Regelungen zu verbessern, um derartige Missstände zukünftig zu verhindern. Den betroffenen Frauen wird dies jedoch nicht mehr helfen. Es sollte für Fälle wie dem hier vorliegenden Fall ein gesetzlicher Fond gegründet werden aus dem die betroffenen Frauen entschädigt werden können, ähnlich der gesetzlichen Regelung, die in Frankreich existiert.

beate brauner kommunizieren, Zürich |