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Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Hilfe bei Geburtsschadensfällen und Schädigungen nach Behandlungsfehlern während der Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein herausragendes Ereignis im Leben jeder Familie. Kommt es jedoch aufgrund einer fehlerhaften Behandlung oder Versorgung durch den Arzt oder durch das Krankenhaus zu einem Geburtsschaden, kehrt sich das erhoffte Glück in das genaue Gegenteil. Und dies nicht selten mit lebenslangen Folgen. Der Tod oder die Behinderung eines Kindes verursacht unvorstellbares Leid und stellt Familie und Angehörige vor eine extreme Ausnahmesituation. Und trotzdem ist schnelles, präzises Handeln gefragt. Dies erfordert nicht nur einen Fachanwalt mit enormem fachlichen Wissen, sondern auch mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Empathie.

Was ist ein Geburtsschaden?

Unter einem Geburtsschaden versteht man zusammengefasst alle Schädigungen oder Verletzungen des neugeborenen Kindes, die im Verlauf des Geburtsvorgangs entstanden sind. Sie zählen zu den gravierendsten und schwierigsten Schadensfällen im Bereich des Arzthaftungsrechts. Tritt beim Neugeborenen zum Beispiel während der Geburt ein Sauerstoffmangel auf, kann dieser zu einem irreversiblen Hirnschaden führen, der ein normales Leben unmöglich macht: das Kind wird von Geburt an und auf Dauer ein schwerster Pflegefall. Das ist nicht nur emotional eine Katastrophe, sondern hat auch dramatische existentielle Auswirkungen. Zur Sorge um das Kind kommt die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft der Familie und die Versorgung des Kindes – auch dann, wenn sich die Eltern später aus Altersgründen nicht mehr selbst um das Kind kümmern können.

Mehr über Geburtsschäden

In den Bereich der Geburtsschäden fallen allerdings auch Behandlungs- oder Organisationsfehler im Vorfeld der eigentlichen Geburt. Werden zum Beispiel im CTG die kindliche Herzfrequenz oder die Wehentätigkeit nicht richtig gelesen, kann dies zu Problemen bei der späteren Geburt oder zu Fehleinschätzungen seitens der Behandelnden führen. Auch müssen die Blutwerte durchgehend erfasst und ausgewertet werden und sowohl die Mutter als auch das Kind müssen vor und während der Geburt unter genauer Beobachtung stehen. Nur so können der richtige Zeitpunkt für die Geburt und mögliche Komplikationen so früh wie möglich erkannt werden. Wird dies nicht oder in unzureichendem Maße getan, so kann auch diese Pflichtverletzung zu Geburtsschäden führen.

Auch die Kindesmutter kann im Verlauf einer Geburt ernste gesundheitliche Schäden davontragen. Werden zum Beispiel im Rahmen der Weheneinleitung Medikamente falsch verabreicht, kann es zu schweren Nebenwirkungen wie etwa dem Riss der Gebärmutter kommen.

Ärzte, Hebammen und Krankenhäuser sind verpflichtet, alles technisch, medizinisch und organisatorisch Notwendige zu tun, um eine möglichst optimale Geburt zu gewährleisten. Darauf haben Sie rechtlichen Anspruch.

Welche rechtlichen Konsequenzen sich aus Behandlungsfehlern, Ärztefehlern oder Hebammenfehlern vor oder während der Geburt ergeben, wird im Geburtsschadensrecht geregelt. Dies umfasst auch Organisationsfehler wie etwa personelle Unterbesetzung im Krankenhaus. Das Geburtsschadensrecht ist besonders komplex, denn hier geht es nicht nur um Schadensersatz oder Schmerzensgeld, sondern auch um die rechtliche Betrachtung zukünftiger, heute noch gar nicht absehbarer Folgeschäden.

Wichtige erste Schritte

So schwer es auch ist: auch wenn – oder gerade weil – ein Geburtsschaden eine extreme Ausnahmesituation darstellt, ist schnelles, besonnenes Handeln erforderlich. Die wichtigsten ersten Schritte sind:

Nicht selbst die Verantwortlichen kontaktieren.

In einer emotional schwierigen Situation eigenständig Verhandlungen mit dem verantwortlichen Arzt, der Hebamme oder dem Krankenhaus zu führen und ein positives Ergebnis zu erreichen, ist nahezu ausgeschlossen und kann spätere rechtliche Schritte erschweren oder gar unmöglich machen.

Nicht auf Abfindungen einlassen.

Es ist eine übliche Vorgehensweise für gegnerische Versicherungen, so genannte „freiwillige Einmalzahlungen“ anzubieten. Auch wenn diese zunächst großzügig erscheinen mögen, liegen sie oft um ein Vielfaches niedriger als das, was Ihnen als Betroffene zusteht. Sie sollten deshalb keinesfalls angenommen werden.

Keine Strafanzeige stellen.

Auch wenn dies zunächst widersinnig klingt: eine Strafanzeige zu stellen, ist zumeist nicht sinnvoll. Sie führt zur Einziehung wichtiger Krankenhausunterlagen und oft zu Jahre andauernden Ermittlungen. Zudem sind die Beweisregeln im Strafrecht verglichen mit dem Zivilrecht sehr viel strenger, was dazu führt, dass die meisten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in diesem Bereich eingestellt werden.

Wichtige Dokumente bereitlegen.

Alle erforderlichen Dokumente, wie etwa der Mutterpass, ärztliche Schreiben, Befunde und Briefe sowie die Untersuchungshefte des Kindes sollten so bald wie möglich angefordert oder bereitgelegt werden. Sie sind für eine lückenlose Beweisführung unbedingt erforderlich.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Geburtsrecht.

Fachanwälte für Geburtsrecht sind der kompetente Partner, den Sie in dieser schwierigen, komplexen Situation brauchen. Sie sind erfahren sowohl im Medizinrecht als auch im Versicherungsrecht und kennen sowohl die erfolgversprechendsten Strategien als auch mögliche Fallstricke der Gegenseite.

Hilfe bei Geburtsschäden

Haben Sie oder Ihr Kind einen Geburtsschaden erlitten, helfen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Ansprüche konsequent durchzusetzen. Dies umfasst die Vertretung bei ärztlichen Fehlern im Zuge der Schwangerschaftsvorsorge, der pränatalen Diagnostik, der Kinderwunschbehandlung sowie während der Geburt.

Als Fachanwälte für Geburtsschadensrecht betreuen wir sowohl Fälle, in denen es zu einem Gesundheitsschaden des Kindes gekommen ist als auch Fälle, bei denen Komplikationen zu Schäden bei der Mutter geführt haben, wie etwa zu einem Riss der Gebärmutter (Uterusruptur), einer Gestose/Eklampsie oder einer Rhesusfaktor-Inkompatibilität. Wir sind erfahren in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Prozessen und arbeiten bundesweit.

Wir überprüfen mit Hilfe medizinischer Berater umfassend den gesamten Schwangerschafts- und Geburtsverlauf, die Schwangerschaftsvorsorge, die bekannten Risiken bei Mutter und Kind, das Vorliegen eines vorzeitigen Blasensprungs, die Geburt an sich ebenso wie die CTG-Schreibung, durchgeführte Untersuchungen, die Geburtseinleitung und etwaige Indikatoren für eine Kaiserschnittentbindung. Außerdem überprüfen wir, ob Organisationsfehler der Geburtsklinik vorliegen und sich aus diesen eine Verantwortlichkeit für einen Behandlungsfehler bzw. einen Geburtsschaden ergibt.

Ergibt die Überprüfung, dass Handlungen oder Unterlassungen der Behandelnden während der Schwangerschaft und/oder der Geburt kausal für den Geburtsschaden gewesen sind, setzen wir uns für den Nachweis und die Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit den gewaltigen – auch finanziellen – Schäden ein.

Vertrtauen Sie auf unsere Erfahrung.

Als Fachanwaltskanzlei haben wir uns auf das Medizinrecht und das Geburtsschadensrecht spezialisiert. In dieser Position bieten wir Ihnen eine kompetente juristische Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess. Wir helfen Ihnen, eine Verjährung zu verhindern und die lebenslange Versorgung des geschädigten Kindes zu sichern. Dies umfasst auch die Berechnung des gesamten Schadens: Schmerzensgeld, Schadensersatz, Kosten für erforderliche Behandlungen, laufende Unterhaltsrente für Mehrbedarf, ggf. Kosten für den Umbau einer behindertengerechten Wohnumgebung bis hin zur späteren Erwerbsunfähigkeitsrente und vieler weiterer Folgekosten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |