Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns Kontakt
Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

Telefon

030 88 71 50 88

Mail:
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de

Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht: Wenn Ihre Versicherung die Leistung ablehnt

Eine Versicherung dient dazu, bestimmte Risiken im Leben abzusichern und Schäden für Versicherte zu minimieren. Dabei geht es durchaus auch um Risiken, die von existenzieller Bedeutung sein können – besonders im Bereich Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung. Kommt es hier zu einem Schaden und die Versicherung verweigert die Leistung, kann der oder die Versicherte schnell in eine erhebliche finanzielle Notlage geraten. Dabei steht neben der Gesundheit oft auch die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Schnelles Handeln ist in einem solchen Fall besonders wichtig. Als Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen wir uns daher konsequent für die Durchsetzung Ihrer Rechte und eine schnelle Lösung mit der Versicherung ein, sofern der Fall einen medizinrechtlichen oder medizinischen Bezug aufweist – etwa bei der Leistungsablehnung durch Ihre Unfallversicherung, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, Ihre private Krankenversicherung oder Ihre Haftpflichtversicherung. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Kompetent und mit Jahrzehnte langer Erfahrung.

Wann lehnt eine Versicherung die Leistung ab?

Wenn es zu einem Schaden kommt, der versicherungstechnisch relevant ist, prüft die entsprechende Versicherungsgesellschaft, ob sie zu einer Leistung und zu einer Regulierung des Schadens verpflichtet ist. Teil dieser Prüfung ist in der Regel auch die Überprüfung der so genannten Vorvertraglichen Anzeigepflicht. Wurde diese nachweisbar verletzt, so kann die Versicherung die Leistung ablehnen und sich vom Versicherungsvertrag lösen (durch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung). Anzeigepflicht bedeutet dabei, dass der Versicherte der Versicherung vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle Informationen zur Verfügung stellen muss, die für die individuelle Risikobewertung oder tarifliche Einstufung notwendig sind. Diese Informationen werden üblicher Weise im Versicherungsantrag abgefragt. Werden hier Informationen unterschlagen oder falsch wiedergegeben, kann dies dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall die Erbringung einer Leistung ablehnt. Allerdings nutzen Versicherung nicht selten den Tatbestand einer Anzeigepflichtverletzung dazu, um eine Leistung zu vermeiden, zu der sie eigentlich verpflichtet wären. Eine solche Leistungsablehnung sollte daher in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht geprüft werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |