Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns Kontakt
Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

Telefon

030 88 71 50 88

Mail:
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de

Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Ausgewählte Erfolge

Unsere Anwaltskanzlei betreut seit 2007 Mandant*innen bundesweit gerichtlich und außergerichtlich in Fragen des Arzthaftungsrechts, des Medizinrechts, im Geburtsschadensrecht, im Personenschadens- und Versicherungsrecht. Im Laufe dieser Zeit konnten wir eine Reihe nennenswerter Erfolge erstreiten. Die wichtigsten davon finden Sie hier.

Querschnittslähmung nach Sturz

Aufgrund einer mangelhaften Konstruktion stürzte in diesem Fall einer Verkehrssicherungspflichtverletzung der Balkon des Geschädigten ein, während sich dieser darauf befand. Die Folge war eine Querschnittslähmung. Wir erstritten für den Geschädigten eine Abfindung in Höhe von 1,43 Mio. €.

Geburtsschaden durch zu spät erfolgten Kaiserschnitt

Bei diesem Fall im Bereich des Arzthaftungsrechtes wurde die Geburt per Kaiserschnitt zu spät eingeleitet. Dies führte zu einem Geburtsschaden beim neugeborenen Kind. Unter weiterem materiellem und immerteriellem Vorbehalt erstritten wir für die Familie ein Schmerzensgeld von 700.000 €.

Geburtsschaden durch fehlerhaftes CTG

Durch ein falsch abgeleitetes CTG kam es in diesem Fall zu einem Geburtsschaden. Unter Berücksichtigung eines dadurch notwendigen Pflegemehrbedarfs von 4.500 € pro Monat und weiterer materieller Schäden erstritten wir für die betroffene Familie ein Schmerzensgeld in Höhe von 620.000 €.

Schwerer Geburtsschaden

Aufgrund einer unterlassenen Mikroblutanalyse (MBU) des Fötus unter der Geburt kam es in diesem Fall des Arzthaftungsrechtes zu einem schweren Geburtsschaden. Zuzüglich der Feststellung, alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, erstritten wir ein Schmerzensgeld in Höhe von 700.000 €.

Querschnittsyndrom bei einem Säugling

Bei diesem Fall im Bereich der Arzthaftung kam es bei einem zu früh geborenen Kind aufgrund einer Tubusfehllage zu einem inkompletten Querschnittsyndrom. Im Rahmen eines Teilvergleiches erstritten wir für die betroffene Familie 225.000 €.

Amputation eines Unterschenkels

In diesem Fall im Bereich des Arzthaftungsrechtes wurde einem 8-jährigen Jungen ein Unterschenkel amputiert, obwohl dieser schwerwiegende Eingriff vermeidbar gewesen wäre. Wir erstritten ein Schmerzensgeld von 250.000 €.

Produktfehler

In diesem Fall der Produkthaftung führte ein Produktfehler bei einem Beatmungsgerät zu einer Halbseitenlähmung bei einem 70-jährigen Patienten. Wir erstritten in diesem Fall für den Patienten insgesamt 280.000 €.

Brustkrebs

In diesem Fall eines Arzthaftungsschadens ging es um die unvollständige Entfernung eines Tumors trotz korrekter vorheriger Markierung. Die Unvollständigkeit der Entfernung wurde nicht bemerkt. Dies führte zu einer verzögerten Diagnose von 6 Monaten. Darüber hinaus musste sich die Patientin einer erneuten Chemotherapie unterziehen. Wir erstritten in diesem Fall außergerichtlich eine Gesamtabfindung in Höhe von 65.000 €.

Dekubitus III. Grades am Kopf eines Babys

In diesem Fall eines Arzthaftungsschadens erstritten wir für die Klägerin außergerichtlich eine Gesamtabfindung in Höhe von 25.000 €.

Verspätete Blinddarmoperation bei 3 jährigem Kind

Im Falle dieses Arzthaftungsschadens wurde bei einem 3-jährigen Kind eine notwendige Blinddarmoperation zu spät vorgenommen, was zu Komplikationen führte. Für die Klägerin erstritten wir außergerichtlich eine Gesamtabfindung in Höhe von 25.000 €.

Meniskusverletzung nach Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall erlitt unser Mandant einen Meniskusschaden. In seinem Auftrag erstritten wir – unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 eine Gesamtabfindung in Höhe von 17.000 €.

Falscher Fuß operiert

In diesem Fall eines Arzthaftungsschadens wurde eine mangelnde Sorgfalt seitens des behandelnden Arztes festgestellt. Für unseren Mandanten erstritten wir außergerichtlich im Rahmen eines Vergleichs eine Gesamtabfindung in Höhe von 10.000 €.

Sturz aus dem Bett im Aufwachraum nach Operation

Bei diesem Fall stürzte eine Frau nach erfolgter Operation aufgrund der Nachwirkungen der Narkose wegen unzureichender Überwachung aus dem Bett, während sie im Aufwachraum lag. Dabei zog sie sich eine Fraktur der Hand zu. Das Landgericht Berlin sprach der jungen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu und stellte die Haftung für künftige Schäden fest.

Schere im Bauch vergessen

Nach der erfolgten Operation wurde bei diesem Patienten eine der Scheren, die während der Operation verwendet wurden, im Bauchraum vergessen. Dies machte eine erneute Operation erforderlich. Für den Mandanten erstritten wir außergerichtlich eine Gesamtabfindung in Höhe von 15.000 €.

Rechtswidrige Karpaltunnel-Operation mit Nervverletzung

Aufgrund einer rechtswidrig vorgenommenen Karpaltunnel-Operation, die eine Nervenverletzung nach sich zog, erstritten wir für unseren Mandanten eine Gesamtabfindung in Höhe von 160.000 €.

Erfolge im Überlick – 2022

  • 25.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Hüftendoprothese mit vermeidbarer Revisionsoperation
  • 280.000 € wegen Produktfehlers eines Beatmungsgerätes mit der Folge einer Halbseitenlähmung bei 70-jährigem Patienten
  • 25.000 € Schmerzensgeld (Teilurteil) und 80.000 € materieller Schadensersatz (gerichtlicher Vergleich) wegen fehlerhafter Hüftendoprothese und vermeidbarer Revisionsoperation bei einem 68-jährigen Patienten
  • 50.000 € Schmerzensgeld bei fehlerhafter Operation der Galle mit Verlust der Milz
  • 150.000 € Schmerzensgeld bei unnötiger Entfernung der Gebärmutter einer 50-jährigen Patientin
  • 700.000 € Schmerzensgeld für schweren Geburtsschaden wegen unterlassener MBU zuzüglich der Feststellung, alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen
  • 70.000 € Schmerzensgeld bei übersehenem Lungenkarzinom bei einem 69-jährigen Patienten
  • 35.000 € Schmerzensgeld wegen Explantation einer fehlerhaften Knieendoprothese mit anschließender Infektion
  • Teilvergleich: 225.000 € wegen Tubusfehllage bei einem Frühchen mit der Folge eines inkompletten Queerschnittsyndroms
  • 180.000 € wegen grobem Diagnosefehler (übersehener Hirntumor)
  • 700.000 € Schmerzensgeld und weiterer materieller und immaterieller Vorbehalt für Geburtsschaden durch zu spät erfolgten Kaiserschnitt
  • 130.000 € Schmerzensgeld bei fehlerhafter postnataler Behandlung (Plazenta wurde unvollständig entfernt mit anschließender Infektion)
  • 260.000 € Schmerzensgeld bei übersehener Hirnblutung (Befunderhebungsfehler)
  • 500.000 € Schmerzensgeld bei übersehenem ischämischen Schlaganfall bei einem 45-jährigen Patienten (grober Organisationsfehler)
  • 100.000 € Schmerzensgeld bei übersehenem Herzinfarkt bei 63-jähriger Patientin
  • 28.000 € Schmerzensgeld bei fehlerhaft versorgten Bruch eines Unterschenkels mit Re-Fraktur bei einem 75-jährigen Patienten
  • 620.000 € Schmerzensgeld für Geburtsschaden durch falsch abgeleitetes CTG, Pflegemehrbedarf von 4.500 €/Monat und weitere materielle Schäden
  • 50.000 € Schmerzensgeld bei Verlust einer Niere bei übersehener Schrumpfniere
  • 250.000 Schmerzensgeld wegen vermeidbarer Amputation des Unterschenkels bei einem 8-jährgen Jungen

Erfolge im Überlick – 2021

  • 25.000 € Schmerzensgeld für die operative Entfernung einer fehlerhaften Hüftendoprothese.
  • 650.000 € Schmerzensgeld für schwerstgeschädigtes Neugeborenes (Geburtsschaden) infolge eines groben Behandlungsfehlers. Indikation für den Kaiserschnitt wurde zu spät gestellt.
  • 110.000 € Gesamtabfindung für die operative Entfernung einer fehlerhaften Hüftendoprothese, davon 25.000 € Schmerzensgeld + materieller Schaden.
  • 1,5 Mio. € Abfindungsvergleich (Schmerzensgeld und Schadensersatz) für einen 40-jährigen Mann, der infolge einer verspäteten OP eines Aortenaneurysmas querschnittsgelähmt ist.
  • 450.000 € Schmerzensgeld für einen übersehenen Schlaganfall bei einer 51-jährigen Frau.
  • 50.000 € Schmerzensgeld für einen übersehenen Herzinfarkt bei einem 70-jährigen Mann.
  • 230.000 € für ein übersehenes Kompartementsyndrom beider Beine bei einem 42-jährigen Mann.
  • 350.000 € Schmerzensgeld für einen übersehenen Schlaganfall bei einem 38-jährigen Mann, Folge: Halbseitenlähmung.
  • 500.000 € Schmerzensgeld für einen Geburtsschaden: Sauerstoffunterversorgung durch medikamentös ausgelösten Wehensturm und zu später Indikation für Schnittentbindung.

Erfolge im Überlick – 2020

  • 145.000 € Gallengangverletzung
  • 22.000 € Gesamtabfindung bei unnötiger Entfernung einer Rippe
  • 14.000 € Schmerzensgeld für Verbrennungsschaden an der Nase, da die Verbrennung voll beherrschbar gewesen wäre
  • 30.000 € Gesamtabfindung für rechtswidrige Hüft-Operation bei Oberflächenersatzprothese, da auf das Risiko des Metallabriebs nicht hingewiesen wurde
  • 75.000 € Gesamtabfindung für fehlerhafte Hüft-TEP
  • 18.000 € Gesamtabfindung für eine im Bauch belassene Schere
  • 550.000 € Schmerzensgeld für einen Geburtsschaden infolge einer Sauerstoffunterversorgung bei der Geburt
  • 28.000 € für eine fehlerbedingte dauerhafte Einschränkung des rechten kleinen Fingers

Erfolge im Überlick – 2019

  • 40.000 € Gesamtabfindung bei verspäteter Mammakarzinomdiagnostik
  • 20.000 € zur Gesamtabfindung bei übersehener Blinddarmperforation und verspäteter Reaktion hierauf
  • 25.000 € Gesamtabfindung für fehlerhaft entstandene Peritonitis
  • 15.000 € für durch Behandlungsfehler entstandenen Dekubitus III. Grades
  • 7.500 € für unmotivierte Schockabgabe eines Herzschrittmachers
  • 350.000 € Schmerzensgeld für hypoxischen Hirnschaden infolge eines Behandlungsfehlers. Der Mandant war bereits zuvor querschnittsgelähmt
  • 2 Mio. € Gesamtabfindung für einen Geburtsschaden
  • 5.000 € außergerichtliche Gesamtabfindung für unnötige Revisionsoperation, zzgl. Anwaltskosten
  • 30.000 € außergerichtliche Gesamtabfindung bei fehlerhafter Hüftendoprothese
  • 220.000 € zur Gesamtabfindung zzgl. der Anwaltskosten außergerichtlich wegen Peroneusschaden infolge fehlerhafter Behandlung eines Kompartmentsyndroms
  • 20.000 € Gesamtabfindung bei fehlerhafter Fußoperation
  • vollständiges Obsiegen bei privater Berufsunfähigkeitsversicherung, Zahlung einer monatlichen Rente und Freistellung von Beiträgen

Erfolge im Überlick – 2018

  • Dezember 2018 gerichtlich: 30.000 € Gesamtabfindung bei verzögerter Mammakarzinom Diagnostik
  • November 2018 gerichtlich: 450.000 € Schmerzensgeld nebst materieller Schäden bei verspäteter Sectio
  • Oktober 2018 außergerichtlich: 25.000 € Gesamtabfindung bei fehlerhafter Hüftendoprothese
  • September 2018 außergerichtlich: 200.000 € Gesamtabfindung bei fehlerhaft behandeltem Kompartmentsyndrom
  • August 2018 gerichtlich: 450.000 € Gesamtabfindung bei fehlerhafter Hüft-TEP (hoher Erwerbsschaden)
  • Juli 2018 gerichtlich: 40.000 € Gesamtabfindung bei Überdosierung Chemotherapie
  • Juni 2018: Klage gegen Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage, Anerkenntnis nach Klageeinreichung
  • Mai 2018 gerichtlich: 75.000 € aus privater Unfallversicherung
  • April 2018 außergerichtlich: 150.000 € Gesamtabfindung nach schwerem Verkehrsunfall
  • März 2018 gerichtlich: 500.000 € Schmerzensgeld bei Geburtsschaden nebst weitere materieller Schäden
  • Februar 2018 außergerichtlich: 25.000 € Gesamtabfindung nach fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Januar 2018 außergerichtlich: 8.000 € Schmerzensgeld für fehlerhafte Zahnbehandlung

Erfolge im Überlick – 2017

  • Dezember 2017 gerichtlich: 75.000 € Schmerzensgeld bei Polytrauma nach Verkehrsunfall nebst materieller Schäden
  • November 2017 außergerichtlich: 10.000 € Schmerzensgeld für vermeidbare Operation
  • Oktober 2017: 145.000 € Gesamtabfindung nach fehlerhafter Handoperation
  • September 2017 außergerichtlich: 70.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz nach behandlungsfehlerhaften Einbau einer Hüft-TEP
  • August 2017 gerichtlich: 150.000 € Schmerzensgeld bei ERCP mit schweren iatrogenen Verletzungen, die zum Tode des Patienten führten
  • Juli 2017 gerichtlich: 50.000 € aus privater Unfallversicherung
  • Juni 2017 außergerichtlich: 100.000 € Schmerzensgeld für Schlaganfall
  • Mai 2017 außergerichtlich: 450.000 € Schmerzensgeld für Geburtsschaden mit Rente wegen vermehrten Pflegebedarfs
  • April 2017 außergerichtlich: 40.000 € für fehlerhafte Hüft-Endoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2017: 15.000,00 € Entschädigung nach vermeidbarer Schrittmacher-Operation
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2017: 12.500 € Schmerzensgeld aufgrund eines intraoperativen Behandlungsfehlers mit Abbruch eines Katheterdrahtes
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2017: 100.000 € Schmerzensgeld- und Schadensersatz für den Bruch einer fehlerhaften Hüftendoprothese mit erheblichen Folgen, u.a. Erwerbsminderung auf 50%
  • Vergleich vor dem LG Berlin Februar 2017: 95.000,-€ Schmerzensgeld und Schadensersatz für fehlerhaft durchgeführte Operation eines Karpaltunnelsyndroms mit erheblichen Beeinträchtigungen. Patient kann Hitze und Kälte an der Hand nicht mehr empfinden, Dauerschmerzen und Gebrauchsunfähigkeit der rechten Hand
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2017: 14.000 € Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund einer Thrombose nach einer fehlerhaften Thymektomie
  • Gerichtlicher Vergleich OLG München Februar 2017: 25.000,- aus Unfallversicherung wegen unfallbedingtem Bruch einer Hüftendoprothese
  • Gerichtlicher Vergleich Februar 2017: 15.000 € Schmerzensgeld aufgrund einer vermeidbaren Revisionsoperation wegen eines fehlerhaften Hüftendogelenkprothese
  • Gerichtlicher Vergleich Februar 2017: 20.000 € Schmerzensgeld aufgrund einer vermeidbaren Revisionsoperation wegen einer fehlerhaften Hüftendogelenkprothese
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Berlin Januar 2017: 8.500 € Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund von Verletzung des Hygienestandards während einer Radiosynoviorthese (RSO), es kamen Bakterien ins Kniegelenk. Zudem fehlte eine rechtswirksame Einwilligung in die RSO sowie die Aufklärung der Risiken dieses Eingriffs. Es folgten 5 Revisionsoperationen und Verdienstausfall
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2017: 15.0000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Auges nach einer Kataraktoperation.
  • Januar 2017: 3.000 € Entschädigung aufgrund eines fehlerhaften Intrauterinpessars mit Notwendigkeit der operativen Entfernung.
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2017: 7.500 € Entschädigung aufgrund des Zurücklassens von OP-Material in der OP-Wunde
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Potsdam Januar 2017: 38.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz für Bruch einer fehlerhaften Hüftendoprothese. Patient brach sich beim Sturz, der durch den Bruch des Hüftendoprothese verursacht wurde auch das Schlüsselbein.

Erfolge im Überlick – 2016

  • Außergerichtlicher Vergleich Dezember 2016: 70.000 € Schmerzensgeld- und Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler in der Notaufnahme – übersehene Schlaganfallsymptomatik, Schlaganfall und Infarkte mit schweren Schädigungen folgten daraus.
  • Außergerichtlicher Vergleich November 2016: 680.000,-€ Schmerzensgeld bei behandlungsfehlerhaft verursachten schweren Geburtsschaden. Schadensersatz wird gesondert verhandelt.
  • Gerichtlicher Vergleich Dezember 2016: 15.000 € wegen vermeidbarer Revisionsoperation aufgrund einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Gerichtlicher Vergleich Dezember 2016: 7.000 € Schmerzensgeld und Nachbehandlerkosten wegen einer fehlerhaft durchgeführten zahnärztlichen Behandlung.
  • Gerichtlicher Vergleich Oktober 2016: 36.220 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Operation am Schultergelenk und die Nichtdurchführung einer sofortigen Revisionsoperation.
  • Außergerichtlicher Vergleich September 2016: 23.000 € Entschädigung (Schmerzensgeld + Schadensersatz) aufgrund einer fehlerhaften Hüftendoprothesenoperation mit Notwendigkeit von einer verlängerten Anschlussheilbehandlung.
  • Außergerichtlicher Vergleich September 2016: 4.500 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Laserbehandlung ohne Aufklärung der Risiken zur Entfernung des Clavus. Es folgten Wundheilungsstörungen am Fuß, Antibiotikatherapie und Arbeitsunfähigkeit.
  • Außergerichtlicher Vergleich August 2016: 20.000 € Schmerzensgeld aufgrund einer vermeidbaren Revision wegen eines fehlerhaften Hüftendogelenks
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2016: 11.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines fehlerhaften implantierbaren Defibrillators (ICD) mit verfrühtem Ausbau. Gesundheitsschäden durch vermeidbare Revisionsoperation, verlängerten Krankenhausaufenthalt mit geringen Komplikationen
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2016: 5.000,00 € für den operativen Austausch eines fehlerhaften Herzschrittmachers
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2016: 6.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines unnötigen Schwangerschaftsabbruchs und übersehener Eileiterschwangerschaft
  • Gerichtlicher Vergleich LG Frankfurt am M. Juni 2016: 23.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaft durchgeführten Hüftoperationen und Produktfehler. Gesundheitsschäden durch Hüftlockerung und erhöhten Metallabrieb mit vermeidbarer Revisionsoperation
  • Gerichtlicher Vergleich KG Berlin Mai 2016: 7.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung der Mutter bei der Geburt ihres Kindes
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2016: 30.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Magenruptur eines Kindes nach stationärer Fehlbehandlung
  • Gerichtlicher Vergleich LG Frankenthal Mai 2016: 78.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen zweier fehlerhaft durchgeführten Hüftoperationen. Gesundheitsschäden durch Hüftlockerung und erhöhten Metallabrieb
  • Außergerichtlicher Vergleich April 2016: Bisher aufgelaufene Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von rund 300.000,00 € und Übernahme sämtlicher zukünftiger Kosten im Rahmen der Regressansprüche bei Geburtsschaden im Jahr 2014
  • Außergerichtlicher Vergleich April 2016: 10.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Dekubitus-Behandlung
  • Gerichtlicher Vergleich LG Berlin März 2016: 2.500,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund einer unnötigen Operation am Dickdarm und damit verbundener Anlage eines künstlichen Darmausgangs
  • Gerichtlicher Vergleich OLG Brandenburg März 2016: 29.900,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund fehlerhaft durchgeführter Leberbiopsie bei pathologischen Blutgerinnungswerten
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2016: 41.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: 7.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund eines Fehlers bei der Materialentfernung nach Osteotomie eines Fußes mit Notwendigkeit einer weiteren vermeidbaren Operation zur Entfernung der vergessenen Platte
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: 32.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: 26.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: Rund 9.000,00 € Kosten einer Krankenkasse für die vermeidbare Revisionsoperation einer Knieendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: 32.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2016: 5.000,00 € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines fehlerhaften ICD-Systems mit Austausch und Revisionsoperation

Erfolge im Überlick – 2014

  • Außergerichtlicher Vergleich August 2014: 15.000,– € Komplikationen bei übersehener Eileiterschwangerschaft, Befunderhebungsfehler
  • Gerichtlicher Vergleich LG München I August 2014: 100.000,– € Schmerzensgeld und Schadensersatz. Übersehener Herzinfarkt, Befunderhebungsfehler trotz eindeutiger Symptome
  • Außergerichtlicher Vergleich August 2014: 15.000,– € Schmerzensgeld bei übersehener Sprunggelenksfraktur, Diagnosefehler
  • Außergerichtlicher Vergleich August 2014: 40.000,– € Schmerzensgeld und Schadensersatz für zu spät erkannte Brustkrebserkrankung. Befunderhebungsfehler, keine Mammographie oder Sonographie trotz verdächtigem Tastbefund
  • Gerichtlicher Vergleich LG Düsseldorf Juli 2014: 35.000,– € Schmerzensgeld bei zu spät diagnostiziertem Lungenkarzinom
  • Gerichtlicher Vergleich LG Berlin Juli 2014: 6.000,– € Schmerzensgeld bei übersehenen Dammriss IV. Grades während der Geburt
  • Außergerichtlicher Vergleich Juli 2014: 25.000,– € Schmerzensgeld für Revisionsoperation fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Juli 2014: 60.000,– € Angehörigen-Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhaft bedingter Tod des Kindes bei der Geburt
  • Außergerichtlicher Vergleich Juli 2014: 1,5 Mio € Schmerzensgeld und Schadensersatz mit √ñffnungsklausel bei schwerem Geburtsschaden
  • Gerichtlicher Vergleich OLG Köln Juli 2014: 40.000,– € Schmerzensgeld bei fehlerhaft durchgeführter Prostataoperation und fehlender Aufklärung über Alternativen
  • Gerichtlicher Vergleich LG Berlin Juni 2014: 7.000,– € Schmerzensgeld bei Wirbelsäulen-Operation und unklarer Haftungslage
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2014
  • 65.000,– € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaft durchgeführter Gallenoperation mit schwerwiegenden Folgen
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2014: 60.000,– € Schmerzensgeld für übersehene Blinddarmentzündung mit anschließender Peritonitis und mehreren Operationen
  • Außergerichtlicher Vergleich Juni 2014: 35.000,– € Schmerzensgeld und Schadensersatz für Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2014: 10.000,– € für die fehlerhafte Extraktion eines Weisheitszahnes mit nachfolgender Abzessbildung
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2014: 60.000,– € für eine zu spät vorgenommene Blinddarmoperation mit erheblichen Beeinträchtigungen (anus praeter) etc.
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2014: 6.000.000,– € Schmerzensgeld und erheblicher Verdienstausfallschaden wegen Erwerbsunfähigkeit nach Bruch einer fehlerhaften Hüftendoprothese. Ausnahmefall: Patient war „Großverdiener“ und hätte bis zur Rente noch 12 Jahre arbeiten können. Mehrfache Revisionsoperationen blieben erfolglos. Rollstuhlpflichtigkeit, Dauerschmerzen etc.
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2014: 600.000,– € + Pflegemehrbedarfsrente von z.Z. 3.500,-€ bei schwerem Geburtsschaden
  • Außergerichtlicher Vergleich Mai 2014: 25.000,– € Abfindung wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich April 2014: 23.000,– € Abfindung wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Gerichtlicher Vergleich LG Stuttgart April 2014: 30.000,– € Gesamtabfindung wegen fehlerhafter Implantation einer Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich April 2014: 5000,– € wegen Revision eines fehlerhaften Herzschrittmachers
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Erfurt: 30.000,– € Abfindung wegen fehlerhafter Ovar-OP. Läsion des Harnleiters mit nachfolgenden Komplikationen
  • Außergerichtlicher Vergleich April 2014: 34.000,– € wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese mit nachfolgenden Komplikationen
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Berlin April 2014: 60.000,– € wegen fehlerhafter Hüft-OP mit nachfolgenden Dauerschäden
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2014: 24.000,– € wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2014: 35.000,– € wegen Verletzung des Gallengangs bei diagnostischem Eingriff
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2014: 40.000,– € wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese mit nchfolgenden Komplikationen
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Berlin März 2014: 30.000,– € wegen Thrombose wegen fehlender Antikoagulation nach OP
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2014: 9.000,– € wegen Thrombose bei unklarer Antikoagulation
  • Außergerichtlicher Vergleich März 2014: 10.000,– € wegen übersehener Radiusfraktur und entsprechender Behandlungsverzögerung
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Koblenz März 2014: 400.000,– € Schmerzensgeld + Pflegemehrbedarf, der noch festzulegen ist, bei Geburtsschaden
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2014: 23.000,– € wegen Revision fehlerhafter Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2014: 100.000,– € Schmerzensgeld wegen übersehenem Rezidiv eines Hirntumors für den verstorbenen Patienten + Unterhaltsschaden der Ehefrau, der noch festgelegt wird
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2014: 20.000,– € wegen Seitenverwechslung bei Daumen-OP mit nachfolgenden Komplikationen
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2014: 30.000,– € wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Februar 2014: 38.000,– € wegen Revision einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2014: 30.000,– € Abfindung für den operativen Austausch nach Versagen einer fehlerhaften Hüftendoprothese
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2014: 38.000,– € Abfindung für den operativen Austausch nach Versagen einer fehlerhaften Hüftendoprothese mit nachfolgenden Komplikationen
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Berlin Januar 2014: 18.000,– € für den Verlust eines Hodens nach nicht adäquat behandelter Hodenentzündung
  • Gerichtlicher Vergleich Landgericht Berlin Januar 2014: 10.000,– € für ein Lumbalpunktionsunterdrucksyndrom, auf das nicht reagiert wurde
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2014: 155.000,– € Gesamtabfindung für die Explantation einer fehlerhaften Hüftendoprothese nach Bruch der Prothese mit nachfolgenden weitgehenden Komplikationen, mehreren Nachoperationen und erheblichem Verdienstausfall
  • Urteil LG Braunschweig Januar 2014: 30.000,– € Schmerzensgeld und materieller und immaterieller Vorbehalt nach fehlerhafter Blinddarmoperation bei einem 14-jährigen Jungen.
  • Außergerichtlicher Vergleich Januar 2014: 45.000,– € nach Laugeningestion in einem Speiserestaurant

Erfolge im Überlick – 2013

  • Außergerichtlicher Vergleich Dezember 2013: 35.000,– € Abfindung für eine fehlerhafte Hüftendoprothese nach erfolgter Revisionsoperation
  • Außergerichtlicher Vergleich Dezember 2013: 22.000,– € Abfindung für eine fehlerhafte Hüftendoprothese nach Revisionsoperation
  • Außergerichtlicher Vergleich Dezember 2013: 130.000,– € Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Hüftendoprothese. Es mussten 2 Revisionsoperationen erfolgen. Der Geschädigte war mehr als ein Jahr arbeitsunfähig und ist dauerhaft bewegungseingeschränkt
  • Gerichtlicher Vergleich LG Berlin Dezember 2013: 60.000,– € Abfindung bei übersehener Peritonitis und zu spät erfolgter Zweit-OP
  • Gerichtlicher Vergleich LG München I Dezember 2013: 1,3 Mio € Totalabfindung bei schwerem Geburtsschaden. Das Kind ist schwerst mehrfachbehindert und lebenslang pflegebedürftig
  • Urteil LG Dresden November 2013 (nicht rechtskräftig): 2.500,– € Schmerzensgeld und Feststellung, dass alle Folgeschäden zu übernehmen sind für die Implantation eines zu harten Hodenimplantats. Das LG Dresden geht von einer fehlerhaften Aufklärung aus. Dem Patienten hätten, wie bei Brustimplantaten verschiedene Modelle unterschiedlicher Größe und Härte gezeigt werden müssen, was unstreitig unterblieben ist.
  • Gerichtlicher Vergleich November 2013 LG Köln: 80.000,– € bei unzutreffender Aufklärung über die Risiken einer Aneurysma-OP. Die Indikation der OP war fraglich, die Aufklärung erfolgte zu spät und unzureichend. Der Patient erlitt eine Halbseitenlähmung, die sich aber fast vollständig zurückbildete.
  • Außergerichtlicher Vergleich nach Schlichtungsverfahren November 2013: 85.000,– € Abfindung für einen Fliesenleger, der nach einer fehlerhaften OP eines Karpaltunnelsyndroms dauerhaft arbeitsunfähig wurde, aber etwa 6 Monate vor der Rente stand.
  • Gerichtlicher Vergleich LG Hamburg Oktober 2013: 10.000,– € für fehlerhafte Hüft-OP. Heilungsverzögerung von ca. 2 Monaten
  • Außergerichtlicher Vergleich Oktober 2013: 8.000,– € wegen fehlerhafter Aufklärung. Der Patient hatte eine Bruch des Oberschenkelknochens erlitten. Orthopäde riet zur konservativen Behandlung ohne auf das Dislokationsrisiko hinzuweisen, das sich dann später verwirklichte.
  • Gerichtlicher Vergleich LG Berlin Oktober 2013: 300.000,– € rückwirkender Pflegemehrbedarf, monatliche Pflegemehrbedarfsrente von 3.700,– € und ein Verdienstausfallschaden von 2.200,– € netto. Jugendlicher wurde aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler schwerst geschädigt. Nach gewonnenen Schmerzensgeldprozess (500.000,– €), konnte keine Einigung über die Höhe des materiellen Schadens erzielt werden, was einen erneuten Pflegemehrbedarfsprozess erforderlich machte.
  • Außergerichtlicher Vergleich Oktober 2013: 19.500,– € Abfindung für fehlerhafte Hüftendoprothese nach Revisionsoperation
  • Außergerichtlicher Vergleich Oktober 2013: 10.000,– € Abfindung für möglicherweise fehlerhafte Hüftendoprothese, bei unklarer Haftungslage.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom September 2013: 30.000,– € Abfindung für den Ersatz einer fehlerhaften Hüftendorprothese.
  • Gerichtlicher Vergleich vom September 2013, LG Braunschweig: 20.000,– € Schmerzensgeld für zu spät operierten Blinddarm. Es kam zu einer vermeidbaren Verlängerung des stationären Aufenthaltes von 2 Wochen.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom September 2013: 400.000,– € Schmerzensgeld und eine Pflegemehrbedarfsrente für einen durch eine Hebamme verursachten schweren Geburtsschaden. Das Kind ist mehrfach behindert.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom August 2013: 40.000,– € Abfindung für den Ersatz einer fehlerhaften Hüftendorptohese mit nachfolgenden Komplikationen.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom August 2013: 80.000,– € Abfindung für groben ärztlichen Behandlungsfehler: Hautarzt stellte Lokalanästhetikum falsch her, der Anteil der Pufferlösung war zu groß. Dies führte zum Absterben des umliegenden Gewebes. Ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt mit mehreren Hauttransplantationen wurde erforderlich.
  • Gerichtlicher Vergleich vom August 2013, LG Düsselddorf: 7.000,– € Abfindung wegen fehlerhafte Behandlung eines Kieferorthopäden. Dieser extrahierte bei einer Jugendlichen den falschen Zahn. Dies führte zu einer Erweiterung der kieferorthopädischen Behandlung.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom August 2013: 28.000,– € Abfindung wegen fehlerhafter Hüftendoprothese, die operativ entfernt werden musste.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom August 2013: 420.000,– Abfindung für den Tod einer Patientin, die 6 Stunden nach der Geburt ihres ersten Kindes aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler verstarb.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom August 2013: 60.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit zweier Hüftprothesen.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Juli 2013: 10.000,– € Entschädigung wegen Informationspflichtverletzung bezüglich Gewebsveränderungen der Infektionsstelle (Lipodystrophie)/ Arzneimittelhaftung.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Juli 2013: 22.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Juni 2013: 27.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Mai 2013: 27.500,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Urteil LG Berlin vom Mai 2013: 15.000,– € Schmerzensgeld + immaterieller und materieller Vorbehalt bei fehlender Aufklärung darüber, dass infolge einer Prostataoperation eine dauerhafte Harninkontinenz eintreten kann.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Mai 2013: 15.000,– € Schmerzensgeld wegen möglicher Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Mai 2013: 550.000,– € Schmerzensgeld + Pflegemehrbedarfsrente von vorläufig 3.500,– € bei Geburtsschaden.
  • Gerichtlicher Vergleich vom April 2013: 14.500,– € Schmerzensgeld wegen möglicher Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom März 2013: 40.000,– € Entschädigung wegen möglicher Fehlerhaftigkeit zweier Hüftprothesen.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Februar 2013: 10.000,– € Schmerzensgeld wegen Geburtsschaden (Schulterdystokie) bei ungewisser Haftungslage.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Januar 2013: 27.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Januar 2013: 40.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese mit einem erheblichen Vermögensausfall.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Januar 2013: 275.000,– € Entschädigung aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler bei Entfernung eines krebsbefallenen Enddarms; u.a. Nahtinsuffizienz und Bauchhölenentzündung, multiples Organversagen, künstliches Koma.

Erfolge im Überlick – 2012

  • Gerichtlicher Vergleich vom September 2012: 7.500,– € Entschädigung wegen Informationspflichtverletzung bezüglich Gewebsveränderungen der Infektionsstelle (Lipodystrophie) / Arzneimittelhaftung.
  • Gerichtlicher Vergleich vom September 2012: 633.883,67 € + 4.104,– € monatlicher Pflegemehrbedarf + 2.100,– € (netto) monatliche Verdienstausfallrente bei einem Behandlungsfehler eines schwerstbehinderten Kindes.
  • Gerichtlicher Vergleich vom August 2012: 35.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Juli 2012: 12.500,– € wegen einer Operations– und Rehabilitationsverzögerung mit der Folge einer Sehnen– und Muskulaturverkürzung sowie daraus folgenden Bewegungseinschränkungen.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Juni 2012: 25.000,– € Schmerzensgeld wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Juni 2012: 35.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Gerichtlicher Vergleich Juni 2012: 20.000,– € Entschädigung wegen einer verfrühten Krankenhausentlassung nach einer Chlamydieninfektion, die eine Abszessbildung zur Folge hatte.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Mai 2012: 150.000,– € Entschädigung nach dem eine Schere im Bauch vergessen wurde und es während der Revisionsoperation zu einem Schlaganfall kam.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom April 2012: 65.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese sowie einen größeren Verdienstausfall (Steuerberater).
  • Außergerichtlicher Vergleich vom März 2012: 25.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.

Erfolge im Überlick – 2011

  • Urteil November 2011: 500.000,– € Schmerzensgeld + materiellem und weiteren immateriellen Schadensersatz bei schwerer Hirnschädigung eines zum Schädigungszeitpunkt 3–jährigen Mädchens nach groben ärztlichen Behandlungsfehlern.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Oktober 2011: 850.000,– € Entschädigung wegen einer fehlerhaften Herz–OP bei einem 4–jährigen Kind mit der Folge einer mittelschweren Hirnschädigung.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Oktober 2011: 50.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese mit der Folge eines Herztodes nach Revisionsoperation bei ungewisser Haftungslage.
  • Gerichtlicher Vergleich vom September 2011: 75.000,– € Entschädigung für einen groben Befunderhebungsfehler. Bei einer 16–jährigen Patientin ging der behandelnde Orthopäde dem Verdacht auf einen Weichteiltumor nicht nach. Es handelte sich um einen bösartigen, schnellwachsenden Weichteiltumor. Dieser hätte bei rechtzeitigem ärztlichen Handeln vollständig beseitigt werden können. Aufgrund der zu spät erfolgten Diagnostik verstarb die Klägerin nach einer einjährigen Leidenszeit.
  • Gerichtlicher Vergleich vom August 2011: 380.000,– € Schmerzensgeld wegen Reanimationsfehlern einer vorgeschädigten Patientin in einem Krankenhaus, das auf eine neurologische Rehabilitation spezialisiert ist.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Juli 2011: 1.000.000,– € Entschädigung wegen eines schweren Geburtsschadens.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Juni 2011: 850.000,– € Entschädigung für eine Hirnschädigung nach Herz–OP bei einem 3–jährigen Jungen; die Herzlungenmaschine wurde unsachgemäß bedient, was dann zur Sauerstoffunterversorgung des Kindes führte.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Mai 2011: 50.000,– € Abfindung für die Witwe bei vermeidbarerem Herzinfarkt ihres Ehemannses, der daran verstarb.
  • Außergerichtlicher Vergleich vom Mai 2011: 25.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Außergerichtlier Vergleich vom März 2011: 27.500,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Februar 2011: 22.000,– € Entschädigung bei Zurücklassen eines Tupfers anlässlich einer Operation.
  • Gerichtlicher Vergleich vom Januar 2011: 25.000,– € Entschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer Hüftprothese.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |