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Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Anwaltliche Hilfe bei Problemen mit Ihrer Unfallversicherung

Nach § 178 VVG deckt eine Unfallversicherung im Falle eines Unfalls die finanziellen Schäden des Versicherungsnehmers ab, die aus diesem Unfall resultierten. Dies umfasst nicht nur die direkten Schäden, sondern auch aus dem Unfall resultierende weitere Folgen, wie etwa Invalidität oder die Kosten für medizinische Behandlungen und die Pflege. Ob eine Unfallversicherung im Schadensfall zur Leistung verpflichtet ist, hängt zu allererst einmal davon ab, ob es sich bei dem Schadensereignis tatsächlich um einen Unfall gehandelt hat.

Wann ist ein Unfall ein Unfall?

Laut Definition liegt ein „Unfall“ dann vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen gesundheitlichen Schaden erleidet. Dabei wird zwischen (versicherten) äußeren Einflüssen und (nicht versicherten) Eigenbewegungen unterschieden. Erleidet eine Person z.B. einen gesundheitlichen Schaden, weil sie sich aufgrund einer ungeschickten Bewegung den Fuß verdreht hat, so liegt kein Unfall vor und somit auch keine Leistungspflicht der Unfallversicherung. Entsprechende Eigenbewegungen werden von Unfallversicherungen nicht selten als Grund für eine Leistungsablehnung herangeführt. Hier ist eine anwaltliche Begleitung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht in jedem Fall ratsam!

Welche Ansprüche haben Sie nach einem Unfall?

Ergibt die eingehende Prüfung, dass es sich bei der Schadensursache tatsächlich um einen Unfall handelt, ist die Unfallversicherung zur Leistung verpflichtet. Dabei kann es sich, je nach Versicherungsvertrag um

  • eine Invaliditätsleistung (Zahlung eines Einmalbetrages)
  • eine Invaliditätsrente
  • Tagesgelder oder Krankenhausgelder
  • Genesungsgelder
  • oder Zahlungen im Todesfall

handeln.

Leistungsverweigerung durch die Unfallversicherung

Gerade bei privaten Unfallversicherungen geht es häufig um sehr hohe Beträge – besonders bei langwierigen gesundheitlichen Folgen oder Invalidität. Dementsprechend oft treten Probleme bei der Regulierung entsprechender Schäden auf. So verweigern Versicherungen die Leistung nicht selten mit Hinweis auf eine Reihe von Ausschlusskriterien, wie Vorerkrankungen oder so genannte Ausschlussfristen. Ebenso oft bestreiten Unfallversicherungen, dass es sich bei der Schadensursache tatsächlich um einen Unfall, gemäß der Definition, gehandelt habe. Eine umgehende anwaltliche Hilfe durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ist deshalb von großer Wichtigkeit – auch, um Fristversäumnisse und entsprechende Anzeigepflichten nicht zu versäumen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |